Frühförderung und -beratung

Im schulischen und vorschulischen Bereich unterliegen wir den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kultus- und Sozialverwaltung.

Die Frühberatungsstelle versteht sich unter anderem als Ansprechpartnerin für Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen.

Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern von der Geburt bis zur Einschulung, die in ihrer Entwicklung auffällig, von einer Behinderung bedroht oder behindert sind.

Frühförderung kann eine drohende Entwicklungsauffälligkeit unter Umständen vermeiden oder die Folgen einer Behinderung mildern.

 

Was leistet Frühförderung?

  • Feststellung des kindlichen Entwicklungsstandes,
  • Anregungen und praktische Hilfen zur Förderung des Kindes,
  • Betreuung des Kindes und Anleitung der Eltern durch Fachkräfte,
  • Informationen über zusätzliche Fördermaßnahmen,
  • Kontaktaufnahme und Vermittlung zu weiteren Fachkräften und Einrichtungen

 

Frühförderung...

  • gewährleistet eine auf das Kind und seine individuelle Situation abgestimmte Entwicklungsförderung,
  • heißt spielerische Entwicklungsförderung des Kindes zur Erweiterung seiner Konzentration und Ausdauer,
  • ist ein abgestimmtes Förderangebot zur Unterstützung der körperlichen, geistigen, sprachlichen und emotionalen Entwicklung des Kindes,
  • stärkt Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen des Kindes,
  • bedeutet Unterstützung der Eltern in Bezug auf Fragen zur Entwicklung und Erziehung des Kindes. Frühförderung unterstützt Eltern im Umgang mit der Behinderung des Kindes.