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AGBO e.V. Standpunkte
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22. Februar 2018 BTHG: Komplexität pur! Sehr geehrte Damen und Herren, das Herzstück des Bundesteilhabegesetzes ist das
Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen. Es entspricht dem
Trend der Individualisierung in unserer Gesellschaft und macht deutlich,
dass die Freiheit des Einzelnen ein hohes Gut ist. Gleichberechtigung
für ALLE. Ausgehend von einer persönlichen Planung der Hilfen werden Transferleistungen bewilligt. Mit diesen „persönlichen Budgets" werden die Assistenz-Dienstleister beauftragt. Die Leistungen werden erbracht und abgerechnet. Gleichzeitig soll die Ausgabendynamik gestoppt werden. Spannend. Denn Individualisierung bedeutet ein Mehr an Schnittstellen und viele unterschiedliche Abläufe. Die Ziele stehen also im Widerspruch zueinander. Hinzu kommt: In der Umsetzung hakt es. Die Zeit läuft: Ab 1.1.2020 muss das System nach den neuen Regeln
funktionieren...
Die Umsetzungsverantwortung liegt bei den Bundesländern. Landesrahmenverträge sollen die Standards und die Leistungsbeziehungen regeln. In kommunalisierten Bundesländern wie Baden-Württemberg mit 44 Stadt- und Landkreisen ist der Aushandlungsprozess ungleich schwieriger. Denn wer die Standards setzt, muss sie auch bezahlen. Konnexität! Drängendster Arbeitsauftrag: Aber was gehört wohin? Lebensmittel sind Existenzsicherung, ihre
Zubereitung eine Teilhabeleistung… Oft sind die Leistungen nicht
schnittfrei. So verhält es sich auch im Fall von Pflegebedürftigkeit.
Heerscharen von Sachbearbeitern werden in Lohn und Brot gesetzt. Um die Komplexität zu beherrschen, entstehen unglaubliche Aufwendungen in den Ländern - vom Ministerium, über die Gremien der Interessensvertreter, vor allem aber bei den Leistungsträgern und den Leistungserbringern. Mehr Verwaltung, mehr
Mitarbeiter, Zur Umsetzung sind bei den Leistungsträgern neue Mitarbeiter geplant. Im Saarland sind es 20 Mitarbeiter, im nichtkommunalisierten Hessen 150 Mitarbeiter und im kommunalisierten Baden-Württemberg 250. Hochrechnungen ergeben für die gesamte Republik 1.500 zusätzliche Stellen in der Verwaltung. Jeder Mitarbeiter kostet dem Arbeitgeber durchschnittlich 70.000 € pro Jahr - Vollkosten, Lohn und Gehalt, Büro, Infrastruktur wie IT, Telefon etc. Die Folge: die ersten 100 Mio Euro pro Jahr werden bei den Leistungsträgern allein für die Administration verbraucht. Leistungserbringer werden ebenfalls einen Mehraufwand in der Administration, Auftragsabwicklung und Finanzbuchhaltung, inklusive Forderungsmanagement, haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht zu erkennen, wie die Ziele erreicht werden können. Viele Prozesse müssen neu definiert werden. Es ist höchste Zeit, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Es braucht eine Idee... |
AGBO ● Assistenz Rheinau e.V.● ASW+W gGmbH ● Bonifazhof, Bad Rippolsau-Schappach● Club 82 - Der Freizeitclub e.V.● Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Wolfach● Diakonie Kork● Gesellschaft zur Förderung psychisch Kranker mbH● Johannes Diakonie Mosbach, Lahr● Leben mit Behinderung ● Lebenshilfe der Region Baden-Baden/Bühl/Achern e.V.● Lebenshilfe Kehl-Hanauerland e.V.● Lebenshilfe Kinzig- und Elztal● Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.● St. Josefshaus Förderverein e.V., Ettenheim ● WDL Nordschwarzwald gGmbH, Sinzheim ● WfB Haslach gGmbH Beispiel Komplexität:
Berechnungsgrundlage: 97 €/Monat, davon 1/30
sind 3,23 €. Nach Sozialversicherungs-entgeltverordnung sind Mehrkosten Fachleistungen, mithin Eingliederungshilfeleistungen. Wer bekommt was von wem auf welcher Grundlage und wer zieht was von wem ein? Es wird Fälle geben, in denen die Transaktionskosten den Wert des Falles übersteigen! Das treibt die Kosten statt sie zu senken. Oder es geht von dem ab, was letztlich beim Betroffenen unmittelbar ankommt. Ein Stopp der Modulare, fein differenzierte Leistungen und eine
Vervielfachung von Kundenbeziehungen treiben die Kosten. Wo heute eine
Buchung ist, sind morgen vier zu erwarten.
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Fortsetzung folgt. | |
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● AGBO - Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe im Ortenaukreis
e.V. Vertreten durch: |