Wekstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Im Ortenaukreis gibt es zahlreiche Werkstätten für den Personenkreis der geistig und psychisch beeinträchtigten Menschen (WfbM). Alle Werkstätten im Ortenaukreis sind nach §§ 219 ff SGB IX gesetzlich anerkannt, eine individuell zugeschnittene berufliche Bildung und sinnvolle Beschäftigung zu einem angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten.

Die Aufgaben:

  • die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit
    • zu erhalten
    • zu entwickeln
    • zu erhöhen
    • oder wiederzugewinnen
  • die Persönlichkeit des geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen weiterzuentwickeln
  • geeignete Menschen auf Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes auszugliedern
  • für besonders stark beeinträchtigte Menschen eine Tagesstruktur in Förder- und Betreuungsgruppen (FuB) anzubieten.